Begriffe

In der Schadenregulierung werden bestimmte Fachbegriffe verwendet, von denen hier die wichtigsten erläutert werden sollen:

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte zur Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müßte. Der Wiederbeschaffungswert soll also den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall darstellen.

Restwert:

Der Restwert ist der Betrag, zu dem der Geschädigte das Fahrzeug im beschädigten Zustand verkaufen könnte. Der Restwert soll somit den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall repräsentieren.

Wiederbeschaffungsaufwand:

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist derjenige Betrag, den der Geschädigte benötigt, um sich nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Im Falle einer Totalschadenabrechnung reguliert der Schadensersatzpflichtige den Fahrzeugschaden auf dieser Basis.

Kalkulierte Reparaturkosten:

Die vom Sachverständigen vorkalkulierten und in seinem Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten.

Konkrete Reparaturkosten:

Derjenige Betrag, den der Geschädigte tatsächlich aufwenden musste, um sein Fahrzeug reparieren zu lassen.